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Obergrenze bei privater Tierhaltung

Haller: Bund soll Obergrenze für die Anzahl der Tiere in privater Tierhaltung festlegen

Utl.: Antrag im NÖ Landtag

St. Pölten (NÖI) – „Uns allen sind die Bilder noch in Erinnerung: 70 verwahrloste Katzen, 50 Pferde, die völlig unzureichend mit Nahrung und Wasser versorgt werden. Gegen dieses ,animal hoarding’ das zwanghafte Sammeln von Tieren, wendet sich der Antrag, der diese Woche in der Sitzung des NÖ Landtages beschlossen wurde“, sagt der VP-Landtagsabgeordnete Hermann Haller.

„Durch falsch verstandene Tierliebe landen Tiere oft im Heim, verwahrlosen oder werden ausgesetzt. Die Tierhalter verlieren dabei die Kontrolle und die Urteilskraft über die Situation der Tiere. Zum Teil nehmen diese Personen selbst schwere Entbehrungen in Kauf und sind nicht in der Lage, die Verwahrlosung der Gebäude oder Wohnung und die Verwahrlosung der Tiere einzusehen“, so Haller.

„Mit unserem Antrag fordern wir den Bund daher auf, das Tierschutzgesetz (ein Bundesgesetz) zu ändern und eine Obergrenze für die Anzahl der Tiere in privater Tierhaltung einzuführen. Denn die Zahl der Fälle von ,animal hoarding’ hat sich in den letzten fünf Jahren verdoppelt“, berichtet Haller.

„Weiters fordern wir in unserem Antrag auch gesetzliche Maßnahmen gegen das Überhandnehmen der Haltung von exotischen Tieren in privaten Haushalten. Probleme wie aufwändige Ernährung dieser Tiere oder übermäßiges Wachstum von z. B. Schlangen führen dazu, dass die Tierhalter mit der Haltung dieser Tiere überfordert sind. Die Tiere werden dann oft ausgesetzt“, so Haller.

Rückfragen:
VP Niederösterreich, Öffentlichkeitsarbeit
02742/9020-140

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