Minnich: Gemeindeförderung nun auch für Sanierung von Gemeindestraßen, Bau von Feuerwehrhäusern und Radwege sowie Sommer-Kinderbetreuung

Kommunen im Mittelpunkt der Hilfsmaßnahmen

Die Kommunen stehen erneut im Mittelpunkt der Hilfsmaßnahmen nach der Corona-Krise. Um noch mehr Unterstützung für die Gemeinden und Familien zu ermöglichen, wird es nun möglich, dass die Fördermilliarde für Städte und Gemeinde auch für die Sommerbetreuung von Kindern, den Bau von Feuerwehrhäusern oder die Sanierung von Gemeindestraßen und den Ausbau von Radwegen verwendet werden, zeigte sich Abgeordneter zum Nationalrat Andreas Minnich erfreut.

Bereits vorgesehen war diese Unterstützung für bestimmte Bereiche wie Ortskernsanierung, Schulen, Kindergärten, öffentlichen Verkehr oder Kultur- und Senioreneinrichtungen oder für Instandsetzungen und Sanierungen von Kirchen durch Beitragsleistungen. Maßnahmen zur Energieeinsparung und Errichtung von erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen sind ebenfalls denkbar. Besonders wichtig ist auch die Möglichkeit des Breitband-Datennetz-Ausbaus. Nun hat man sich in der Koalition darauf verständigt, den förderungswürdigen Bereich auszuweiten.

Minnich betont, dass drei Prozent der Gesamtsumme bzw. 30 Millionen nun für kommunale Sommerbetreuung für Kinder vorgesehen sind. Den anderen Fördergebieten sind keine Prozentsätze zugewiesen. Das Geld kann auch für die die Sanierung von Gemeindestraßen oder die Errichtung und Sanierung von anerkannten Rettungsorganisationen, etwa Feuerwehrhäuser, aufgewendet werden. Zudem gibt es Förderungen für die Errichtung, Sanierung und Instandhaltung von Radverkehrs- und Fußwegen.

„Das Gemeindepaket 2020 ist ein wichtiger Beitrag für ein wirtschaftliches Comeback Österreichs“, unterstrich Andreas Minnich. „Zusammen mit den Investitionen in den öffentlichen Nahverkehr in Höhe von 300 Millionen und in die Gewässerökologie in Höhe von 200 Millionen ergeben sich somit 1,5 Milliarden Euro, die der Bund in die Regionen investiert.“

Für jede Gemeinde Österreichs ist eine Unterstützung vorgesehen, aufgeteilt werden die Mittel im Wesentlichen nach der Größe der Gemeinden. Der Bund übernimmt bis zu 50 Prozent der Kosten für Projekte, die im Zeitraum 1. Juni 2020 bis 31. Dezember 2021 begonnen werden oder bereits ab 1. Juni 2019 begonnen wurden und wo die Finanzierung aufgrund der Mindereinnahmen als Folge der Corona-Krise nicht mehr möglich ist.