LAbg. Haller dazu: "Ich bin sehr froh über diese Sonderregelung, denn diese war dringend notwendig um das System der Ehrenamtlichkeit bei unseren Feuerwehren nicht zu gefährden, denn darauf sind die Feuerwehren angewiesen". Der Leobendorfer Brandmeister Vbgm. Stefan Helm ergänzt: "Durch den Fortschritt der letzten Jahre bei Ausstattung und Sicherheit weisen die Fahrzeuge ein höheres Gesamtgewicht auf. Bei den 84 Feuerwehren im Bezirk Korneuburg kann die Eignung für diesen Führerschein jeweils vom Feuerwehrkommandanten festgestellt werden, die Bestätigung erfolgt durch den Landesfeuerwehrkommandant.
Feuerwehrführerschein
Sichtlich erfreut zeigte sich kürzlich LAbg. Hermann Haller über die neueste Entwicklung den freiwilligen Feuerwehren und besuchte dabei die Leobendorfer Florianijünger.
Auf Initiative von Landeshauptmann Dr. Pröll und LR Dr. Pernkopf ist es gelungen, dass eine Gesetzesnovelle eingebracht wurde, wonach Feuerwehrmitglieder mit einem B- Führerschein künftig auch Einsatzfahrzeuge mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 5,5 Tonnen lenken dürfen.
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