Beide stellten dazu die neue Pauschalvariante und die einkommensabhängige Variante vor, die mit 1.1. 2010 in Kraft treten und die 4. Möglichkeit zum Bezug des Kinderbetreuungsgeldes ist. Die pauschale Variante ist für jene Bezieher/innen deren Einkommen unter 1000 Euro liegt bzw. für jene die vor der Geburts kein Einkommen hatten (z.B. Studentinnen). Die einkommensabhängige Variante sind 80 % vom letzten Nettoeinkommen und es besteht die Möglichkeit zum Zuverdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze.
Für beide Varianten gilt eine maximale Dauer von 12 + 2 Monate wobei der Mann zumindest 2 Monate in Karanz gehen muss - für eine Person ist die Dauer max. 12 Monate. Staatssekretärin Marek: "Uns ist die Wahlmöglichkeit für die Familien wichtig. Jeder soll die für ihn passende Variante aussuchen und sowohl die Alleinerzieherin als auch die Familien mit mehreren Kindern profitieren von dem erweiterten Angebot finanziell!"
Staatssekretärin Marek erwartet, dass nun auch mehr Väter die Möglichkeit der Karanz annehmen, da der finanzielle Verlust bedeutend wird.
Ein weiterer wichtiger Punkt war geringer die Kindergarten-Besuchspflicht der 5jährigen, die seit 1.9. in Niederösterreich gilt. 13,7 Mio. Euro Fördermittel werden heuer für Niederösterreich seitens der Bundesregierung zur Verfügung gestellt. Marek: "Seit 2002 haben die Familien rund 170,--/Monat mehr zur Verfügung!"
Marek und Schittenhelm sehen den beschrittenen Weg als den richtigen, um der demografischen Kurve entgegen zu wirken!