Leider wurde der Plan von einer “gmaht’n Wies’n”, beim Kindergartenneubau, durch die Politik, fast wieder zu Fall gebracht. Politische Querellen im Vorfeld, eine lautstarke LSP in der Gemeinderatssitzung, und eine nicht nach den Ausschreibungskriterien agierende Bietergemeinschaft brachten uns zur Schlichtungsstelle des Landes NÖ. Beeinsprucht wurde durch die Bietergemeinschaft – Bmstr. Gredler und Arch. Sperber - das “Vergabeverfahren der Marktgemeinde Niederhollabrunn, Planerleistungen für den Neubau des Kindergartens”. Die Bietergemeinschaft Gredler/Sperber, welche schon mit dem Neubau Kindergarten Spillern und mit dem Umbau des Kindergartens Leitzersdorf betraut ist, sah Fehler in der Vergabe durch den Gemeinderat Niederhollabrunn, der in seiner Sitzung am 31. August 2010, mit den Stimmen der ÖVP und SPÖ, die Planerleistungen an den für uns günstigsten Bieter, Hr. Architekt Dipl.Ing. Schwingenschlögl vergeben hatte. An und für sich keine große Sache, doch in unserem Falle, geht es um eine Menge Geld, nämlich um die Förderungen zum Kindergartenneubau des Landes NÖ – die nur mehr dieses Jahr eingebracht werden können! Sollte hier ein wenig politisch, einer Einzelperson oder einer Interessensgemeinschaft interveniert worden sein? Bilden Sie sich Ihre Meinung, hier der Schiedsspruch der Schlichtungsverhandlung: Der Vertreter der Gemeinde erklärte, dass der Zuschlag nach dem B i l l i g s t bieterprinzip erfolgen werde. Das Gremium, vor dem das Projekt präsentiert wurde, hatte die Aufgabe die Ausschreibungskonformität insbesondere im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit und die Energieaspekte zu beurteilen. Dieses Gremium hatte aber nicht die Aufgabe, den B e s t b ieter zu ermitteln. Das Angebot der Antragsteller sei aus mehreren Gründen auszuscheiden gewesen: Zum einen habe eine Bietergemeinschaft aus einem Architekten und einem Baumeister angeboten, das nach dem Ziviltechnikergesetzes nicht zulässig sei. Zum anderen ist das Angebot im Hinblick auf die TGA (Technische Gebäudeausstattung) - Leistungen nicht vollständig. Über näheres befragen erklärt Herr Architekt Sperber, dass seine Ziviltechnikerbefugnis derzeit ruhe. Im Auftragsfall würde er das Ruhen der Befugnis widerrufen, sodass er dann wieder berechtigt sei, Planungsleistungen zu erbringen. Über näheres Befragen erklärt Herr Bmst. Ing. Gredler, dass er Baumeister mit Planungsbefugnis sei. Er sei daher berechtigt Planungen zu erbringen und habe bisher immer nur geplant und keine ausführenden Leistungen als Baumeister erbracht. Über Nachfrage erklärt er, dass seine Befugnis auch ausführende Leistungen umfasse, auch wenn er diese nie erbracht habe. Die Schlichtungsstelle hält nach Beratung fest: Die antragstellende Bietergemeinschaft nimmt die Erläuterungen und den Schiedsspruch zur Kenntnis und zieht den Schlichtungsantrag zurück. Mein Urteil als Bürgermeister: Der Baubeginn wurde erfolgreich verzögert - vermute dahinter ein politisches Motiv, die Zeit um die Landesförderungen einzubringen wird für uns sehr knapp - aber, nach vorne geht der Blick - gemeinsam werden wir es schaffen Ihr Bürgermeister Leopold Wimmer
Aktuell zum Kindergartenbau in Niederhollabrunn
Warum der unterlegene Bieter gegen die Gemeinde vorging...
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